Haftung für Diebstahl eines auf ungesichertem Reparaturbetriebsgelände abgestellten Kraftfahrzeugs
AG Landstuhl, Urteil vom 06.03.2000 - Aktenzeichen 2 C 208/99
DRsp Nr. 2004/1693
Haftung für Diebstahl eines auf ungesichertem Reparaturbetriebsgelände abgestellten Kraftfahrzeugs
Ein in unbewohntem Gebiet liegendes Kraftfahrzeugreparaturunternehmen muss im Rahmen werkvertraglicher Nebenpflichten ein zur Reparatur übernommenes Fahrzeug über Nacht an sicherer - für Unbefugte nicht zugänglicher - Stelle verwahren.