Haftungsbeschränkung

Autorin: Kerschbaumer

Eine Begrenzung der Haftung ist regelmäßig das Korrelat zur Gefährdungshaftung. Da nach dem zuvor Gesagten in Italien nur eine Verschuldenshaftung greift, ist die gesetzliche Haftung, soweit das Verschulden nicht widerlegt werden kann, auch nicht der Höhe nach begrenzt. Eine Differenzierung der Haftung nach dem Grad des Verschuldens ist ebenfalls nicht gegeben.