Haftungsbeschränkungen

Autoren: Bildstein/Meyer

Trotz der noch über die Gefährdungshaftung hinausgehenden Verpflichtungen der Fahrzeugführer und -halter gibt es keine Begrenzung; allenfalls mittelbar durch die Mindestversicherungssummen, welche aber insbesondere im Bereich des Personenschadens so hoch sind, dass sie kaum überschritten werden können.