Autoren: Bildstein/Meyer |
Trotz der noch über die Gefährdungshaftung hinausgehenden Verpflichtungen der Fahrzeugführer und -halter gibt es keine Begrenzung; allenfalls mittelbar durch die Mindestversicherungssummen, welche aber insbesondere im Bereich des Personenschadens so hoch sind, dass sie kaum überschritten werden können.
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