Haftungssystem

Autoren: Bildstein/Meyer

Die Haftungsregelung nach dem dänischen Straßenverkehrsgesetz (u.a. §§ 101-104) differenziert bei Unfällen mit motorisierten Fahrzeugen

einmal nach der Art des Schadens - Sach- oder Personenschaden,

sowie nach Art des Anspruchstellers - zwischen Ansprüchen von Fahrern und von Beifahrern.

Im Bereich des Personenschadens gilt das sogenannte No-fault-System. Unabhängig von Verschulden und Betriebsgefahr erhält jeder am Verkehrsunfall Beteiligte, der durch einen Unfall mit einem weiteren motorisierten Fahrzeug einen Personenschaden erlitten hat, diesen voll ersetzt. Der Anspruch von den Fahrern kann allein gegen die gegnerische Versicherung gerichtet werden, während Ansprüche von Beifahrern gegen die Versicherung des Halters des Pkw, in dem die Anspruchsteller Beifahrer sind, aber auch gegen die gegnerische Versicherung gerichtet werden können. Beide Halter sind grundsätzlich für Schäden verantwortlich, die durch einen Unfall ihrer Fahrzeuge entstehen. Nach dem dänischen Haftungsrecht können also grundsätzlich alle bei einem Kfz-Unfall verletzten Beteiligten ihren Personenschaden ersetzt verlangen. So kann z.B. bei einem Auffahrunfall ebenfalls der verletzte Fahrer des auffahrenden Kraftfahrzeugs Ansprüche bei der Versicherung des Vordermannes geltend machen. Die Versicherungen regressieren dann untereinander die Ansprüche nach Verschulden.