Verkehrsopferschutz

Autoren: Bildstein/Meyer

Ist das unfallverursachende Fahrzeug pflichtwidrig nicht versichert oder kann es nicht ermittelt werden, tritt der Dänische Garantiefonds ein, der auch von ausländischen Geschädigten in Anspruch genommen werden kann. Bei fehlendem Versicherungsschutz werden Personen- wie Sachschäden erstattet. Bei Unfallflucht werden Sachschäden nur ersetzt, wenn auch ein Personenschaden entstanden ist.

Die Anschrift des Garantiefonds lautet:

Dansk Forening for International MotorkøretøsorsikringPostboks 1112900 Hellerup DänemarkTel.: +45 41919069E-Mail: dfim@dfim.dkInternetadresse: www.dfm.dkDie Website steht auch in englischer Sprache zur Verfügung.

Ansprüche gegen den Garantiefonds verjähren in drei Jahren ab dem Tag des Unfalls.