Haftungsnachweis

Autor: Eckersdorf

Überragende Bedeutung für den Haftungsnachweis hat das polizeiliche Unfallprotokoll. Das hierüber erstellte Protokoll enthält Angaben über die beteiligten Fahrzeuge und Personen, die Haftpflichtversicherer der Fahrzeuge, die Schilderung des Unfallhergangs und die Beschreibung der eingetretenen Schäden. Die Beteiligten erhalten auf Antrag hiervon eine Abschrift.

Oft entscheiden - gerade, wenn für die Polizei der Sachverhalt eindeutig ist - die Polizisten vor Ort über die Schuldfrage. Dies hat zur Folge, dass eine der beiden Unfallbeteiligten eine Geldbuße - noch vor Ort - bekommt. Sollte dies der deutsche Unfallbeteiligte sein, dann muss er meist noch vor Ort die Geldbuße zahlen.

Hinweis!

Wenn er dies verweigert, kann es im schlimmsten Fall durchaus sein, dass er dann über Nacht auf der Polizeiwache bleiben muss, da seine Identität als Ausländer nicht sofort feststellbar ist und er keine Wohnsitzadresse in Polen hat.

Wenn dann vor Ort die Geldbuße gezahlt wird, besteht nur innerhalb von sieben Tagen ab Annahme der Geldbuße die Möglichkeit, gegen diese in Polen gerichtlich vorzugehen.

Dazu dient der Antrag auf Aufhebung des Bußgeldes. Dieses Mittel dient nicht direkt zum Zweck der Bestreitung eigener Haftung, sondern nur zur Aufhebung eventueller formeller Fehler bei der Bußgeldprozedur. Dabei kann es jedoch zur Aufhebung des Bußgeldes kommen.