Halter- und Versicherungsermittlung

Autor: Eckersdorf

Die Fahrzeughalter sind in Polen zwar registriert, aber aus Datenschutzgründen man kann selbständig nur sehr eingeschränkt die Fahrzeughalterdaten bei der zentralen Evidenz für Fahrzeuge und Fahrzeughalter (CEPIK, www.cepik.gov.pl) erfragen. Die Erfragung der Daten erfolgt problemlos durch die Polizei. Es reicht dann, wenn man den Schaden bei der Polizei unter Angabe des Kennzeichens meldet und die Verfolgung beantragt.

In Polen sind auch die Haftpflichtversicherer der Fahrzeuge erfasst. Sofern sie nicht bereits im polizeilichen Unfallprotokoll aufgeführt sind, können sie unter Angabe des Kennzeichens auch in englischer Sprache auf der Webseite des Versicherungsgarantiefonds (www.ufg.pl) gefunden werden. Die Polizei in Polen gibt den Unfallbeteiligten am Unfallort oft kein Aktenzeichen/keine Tagebuchnummer. Hier muss erfragt werden, von welcher Dienststelle die Polizei kommt, und man beantragt dann dort die Übersendung der Unfalldaten.