Haftungsnachweis

Autoren: Göppl/Pöhlmann

In Tschechien muss ein Unfall nur polizeilich aufgenommen werden, wenn dieser einen sichtbaren Schaden über 100.000 CZK (ca. 4.000 Euro) verursacht hat, ein Mensch zu Schaden gekommen ist, das Eigentum eines Dritten beschädigt wurde, der Verdacht besteht, dass der Unfallgegner unter Drogeneinfluss steht oder bei Auslaufen gefährlicher Flüssigkeiten.

Bei Mitführen eines mehrsprachigen Europäischen Unfallberichts empfiehlt sich, gemeinsam mit dem Unfallgegner den Unfall für die Versicherung zu dokumentieren. Falls dieses Formular nicht mitgeführt wird, sollte ein eigenes Protokoll angefertigt werden. Das Protokoll sollte den Namen und Wohnort des beteiligten Fahrers, das Kennzeichen, mögliche Zeugenaussagen und die Haftpflichtversicherung des Gegners beinhalten.

Neben dem Protokoll kommen als Nachweis vor allem Zeugenaussagen in Betracht. Dabei werden auch die Angehörigen des Anspruchstellers sowie die Insassen akzeptiert.