Verkehrsopferschutz

Autoren: Göppl/Pöhlmann

Auch in Tschechien wurde nunmehr ein Garantiefonds eingerichtet. Dieser Garantiefonds tritt im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckung immer dann ein, wenn Schäden durch ein nicht zu ermittelndes Fahrzeug, durch einen nicht zu ermittelnden Fahrer oder ein unversichertes Fahrzeug verursacht werden. In diesem Fall werden Personenschäden ersetzt. Für Sachschäden, bei denen ein Kfz nicht ermittelbar ist, wird nur erstattet, insoweit der Schaden über 10.000 CZK (ca. 385 Euro) liegt und ein nicht unbeträchtlicher Personenschaden vorliegt. Ist das Fahrzeug nicht versichert bzw. befindet sich der Versicherer in Liquidation, so werden die Sachschäden neben den Personenschäden voll erstattet.

Ansprechpartner ist

Tschechisches Versicherungsbüro Česká kancelář pojistitelů Milevská 2095/5 140 00 Praha 4