Haftungsprivilegierung des Kfz-Halters und -Versicherers bei einem Unfall in einer Kfz-Reparaturwerkstatt
OLG Stuttgart, Urteil vom 08.10.2003 - Aktenzeichen 9 U 67/03
DRsp Nr. 2005/3728
Haftungsprivilegierung des Kfz-Halters und -Versicherers bei einem Unfall in einer Kfz-Reparaturwerkstatt
Kommt es in einer Kfz-Reparaturwerkstatt zu einem Unfall, weil der Fahrer den Pkw anlässt und nicht erkennt, dass ein Gang eingelegt ist, so gilt die Haftungsprivilegierung der §§ 104, 105SGB VII auch für den nicht unfallbeteiligten Halter des Fahrzeugs und den Haftpflichtversicherer.