Autor: Schaefer |
Voller Ersatz:
Löhne, Gehälter, Zusatzzahlungen bei nicht Selbständigen |
Erschwerniszulagen (OLG Hamm, Urt. v. 06.03.1996 - 13 U 211/95, zfs 1996, 211) |
Nebeneinkünfte wie Trinkgelder |
Gewinn- und Gesellschafterbeteiligungen bei Selbständigen |
unentgeltliche Tätigkeit im Familienbetrieb, Haushaltsführung (siehe Haushaltsführungsschaden) |
Eigenleistungen beim Haus, bei Renovierung der eigenen Wohnung, sonstige handwerkliche Tätigkeiten, die, wenn gewerblich ausgeführt, bezahlt werden müssten |
Versicherungsnachteile (Prämienerhöhung, Risikozuschläge, Verlust von Beitragsrückerstattung) |
Rentenminderung |
Einkommensverlust wegen verspäteten Eintritts in das Erwerbsleben (zur Darlegungs- und Beweislast beim verzögerten Erwerbsbeginn OLG Celle Urt. v. 14.12.2006 - 14 U 73/06, VRR 2007, 187-189). |
Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nach § 126 Abs. 1 SGB III für Bezieher von Arbeitslosengeld (BGH, Urt. v. 08.04.2008 - |
Teilweiser Ersatz:
Spesen, Auslösung, Trennungsentschädigung (siehe Diehl, Anm. zu OLG Hamm, Urt. v. 06.03.1996 - 13 U 211/95, zfs 1996, 211) |
Zulagen (Erschwerniszulagen, Ministerialzulagen, Bauzulagen) |
Kein Ersatz:
Freizeiteinbuße |
Urlaubsbeeinträchtigung |
Tätigkeit unter Verstoß gegen gesetzliches Verbot (Schwarzarbeit) |
Erhalt von Geldern unter Rechtsverstoß (Bestechungsgelder) |
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