Haftungsrecht

Autor: Schaefer

I. Übersicht Einzelpositionen

Voller Ersatz:

Löhne, Gehälter, Zusatzzahlungen bei nicht Selbständigen

Erschwerniszulagen (OLG Hamm, Urt. v. 06.03.1996 - 13 U 211/95, zfs 1996, 211)

Nebeneinkünfte wie Trinkgelder

Gewinn- und Gesellschafterbeteiligungen bei Selbständigen

unentgeltliche Tätigkeit im Familienbetrieb, Haushaltsführung (siehe Haushaltsführungsschaden)

Eigenleistungen beim Haus, bei Renovierung der eigenen Wohnung, sonstige handwerkliche Tätigkeiten, die, wenn gewerblich ausgeführt, bezahlt werden müssten

Versicherungsnachteile (Prämienerhöhung, Risikozuschläge, Verlust von Beitragsrückerstattung)

Rentenminderung

Einkommensverlust wegen verspäteten Eintritts in das Erwerbsleben (zur Darlegungs- und Beweislast beim verzögerten Erwerbsbeginn OLG Celle Urt. v. 14.12.2006 - 14 U 73/06, VRR 2007, 187-189).

Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nach § 126 Abs. 1 SGB III für Bezieher von Arbeitslosengeld (BGH, Urt. v. 08.04.2008 - VI ZR 49/07, VersR 2008, 824).

Teilweiser Ersatz:

Spesen, Auslösung, Trennungsentschädigung (siehe Diehl, Anm. zu OLG Hamm, Urt. v. 06.03.1996 - 13 U 211/95, zfs 1996, 211)

Zulagen (Erschwerniszulagen, Ministerialzulagen, Bauzulagen)

Kein Ersatz:

Freizeiteinbuße

Urlaubsbeeinträchtigung

Tätigkeit unter Verstoß gegen gesetzliches Verbot (Schwarzarbeit)

Erhalt von Geldern unter Rechtsverstoß (Bestechungsgelder)

II. Begriffsdefinition