Haftungssystem

Autoren: Göppl/Pöhlmann

Das tschechische Zivilrecht wurde grundlegend reformiert. Das gilt sowohl für das tschechische BGB wie auch für die Verordnung zur Bemessung immaterieller Schäden. Das noch aus sozialistischer Zeit stammende Bürgerliche Gesetzbuch mit der Nr. 40/1964 der amtlichen Gesetzessammlung wurde durch das tschechische BGB (tsch.: Občanský zákoník, Nr. 89/2012 der amtlichen Gesetzessammlung) am 01.01.2014 abgelöst. Gleichzeitig trat die bis Ende 2013 geltende Verordnung Nr. 440/2001 außer Kraft, die sich mit der Bemessung immaterieller Schäden befasste. Diese wurde durch obergerichtliche Leitlinien abgelöst (vgl. im Einzelnen unten). Das tsch. BGB regelt sowohl die Haftung wegen Verschuldens wie auch nach der Betriebsgefahr.