Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein wegen eines Einsatzfahrzeugs bremsendes Fahrzeug
OLG Hamm, Urteil vom 04.06.1998 - Aktenzeichen 6 U 150/97
DRsp Nr. 1999/1720
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein wegen eines Einsatzfahrzeugs bremsendes Fahrzeug
»Ertönt das Einsatzhorn eines Wegerechtsfahrzeugs, muß der Kfz-Führer, der an einer Kreuzung nach dem Umspringen der LZA auf Grün soeben angefahren ist, damit rechnen, daß sein Vordermann wieder scharf abbremst, um die Kreuzung freizuhalten; er muß sich darauf einstellen und hat bei einem Auffahrunfall den Schaden allein zu tragen.«