Haftungsverteilung bei Auffahren eines PKW auf einen unbeleuchtet bei Dunkelheit liegen gebliebenen Lastzug
OLG Hamm, vom 18.08.2003 - Aktenzeichen 6 U 198/02
DRsp Nr. 2008/13576
Haftungsverteilung bei Auffahren eines PKW auf einen unbeleuchtet bei Dunkelheit liegen gebliebenen Lastzug
1. Fährt ein PKW-Fahrer zur Nachtzeit in einer unübersichtlichen Verkehrssituation auf einen im Zuge eines Wendemanövers quer zur Fahrbahn liegen gebliebenen Lastzug auf, so trifft ihn ein Mitverschulden von 1/4, das auch im Rahmen des Anspruchs gem. § 844BGB als Quotenabzug gem. § 846BGB zu berücksichtigen ist.2. Die depressive Verstimmung eines nahen Angehörigen eines Unfalltoten rechtfertigt noch keinen eigenen Schadensersatzanspruch.