LG Kiel vom 27.09.2001
7 S 64/01
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 12 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 2002, 318

Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf ein im absoluten Halteverbot stehendes Fahrzeug

LG Kiel, vom 27.09.2001 - Aktenzeichen 7 S 64/01

DRsp Nr. 2008/13690

Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf ein im absoluten Halteverbot stehendes Fahrzeug

Fährt ein anderes Fahrzeug auf ein im absoluten Halteverbot stehendes auf, so muss dieses sich die erhöhte Betriebsgefahr mit 25% anrechnen lassen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 12 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAR 2002, 318