1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Kusel vom 16. Januar 2008 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 600 Euro festgesetzt.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|