Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgericht Offenburg vom 25.04.2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.603,56 € zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 22.07.2018.
2Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen in Höhe von 281,30 €, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 26.10.2018.
3 II. III. IV. V.
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