I. Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 31.10.2002 auf der BAB 3 in L im Bereich der Auffahrt L-N in Fahrtrichtung Frankfurt. Der Kläger befuhr mit seinem PKW die Beschleunigungsspur der Autobahnauffahrt. Als er versuchte, sich bei zähfließendem Verkehr auf der rechten Fahrbahn vor dem vom Beklagten zu 1) gefahrenen LKW einzuordnen, kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Dabei wurde der PKW des Klägers an der linken hinteren Seite beschädigt.
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