Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Anfahren an einer Kreuzung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008 - Aktenzeichen I-1 U 246/07
DRsp Nr. 2008/15430
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Anfahren an einer Kreuzung
Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil das vorausfahrende Fahrzeug nach dem Anfahren an einer Kreuzung vor einem nicht vorhandenen Hindernis abrupt abbremst, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des auffahrenden Fahrzeugs gerechtfertigt.