OLG Brandenburg - Beschluss vom 29.11.2018
12 U 92/18
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 09.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 302/17

Haftungsverteilung bei einem berührungslosen Unfall

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.11.2018 - Aktenzeichen 12 U 92/18

DRsp Nr. 2019/2594

Haftungsverteilung bei einem berührungslosen Unfall

Kommt ein den rechten von zwei Fahrstreifen befahrendes Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab, ohne dass aufgeklärt werden kann, es sei einem links neben ihm fahrenden Fahrzeug zur Vermeidung einer Kollision ausgewichen, ist eine hälftige Schadensteilung angemessen.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das am 09.04.2018 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az. 13 O 302/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Hierzu besteht für den Kläger Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einem Monat nach Zustellung dieses Beschlusses.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2;

Gründe:

I.