1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 10.689,83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 9.216,83 Euro seit dem 04.01.2007 und aus weiteren 1.473 Euro seit dem 15.12.2007 zu zahlen.
2. Die Beklagten werden darüber hinaus als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 1.087,90 Euro nebst Zinsen daraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.01.2007 als vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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