LG Berlin, vom 27.10.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 389/98
Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Auffahren auf eine Autobahn
KG, Urteil vom 12.03.2001 - Aktenzeichen 12 U 9790/99
DRsp Nr. 2005/7485
Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Auffahren auf eine Autobahn
»Bei einem Unfall beim Auffahren auf eine Autobahn spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des auf die Autobahn auffahrenden Fahrzeugs. Daher haftet der Auffahrende in der Regel voll.«