Haftungsverteilung bei einem Unfall im Begegnungsverkehr
OLG Thüringen, vom 21.02.2001 - Aktenzeichen 1 U 1012/01
DRsp Nr. 2008/13631
Haftungsverteilung bei einem Unfall im Begegnungsverkehr
Kommt es zu einer Kollision im Begegnungsverkehr, weil einer der Fahrzeugführer gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat, so trifft diesen die alleinige Haftung.