OLG Stuttgart - Urteil vom 06.04.1979
2 U 177/78
Normen:
BGB § 823 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1979, 1039

Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem Kind im Bereich eines Kindergartens

OLG Stuttgart, Urteil vom 06.04.1979 - Aktenzeichen 2 U 177/78

DRsp Nr. 1994/13558

Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem Kind im Bereich eines Kindergartens

Kommt es im Bereich eines Kindergartens zu einer Kollision eines Kraftfahrers mit einem auf die Fahrbahn laufenden Kind, so kann der Kraftfahrer den Unabwendbarkeitsnachweis nicht führen und haftet voll, wenn seine Geschwindigkeit mehr als 10 km/h betragen hat.

Normenkette:

BGB § 823 ; StVG § 7 § 17 ;

Hinweise:

So auch OLG Karlsruhe v. 13.07.1978, VersR 1979, 653; LG Rottweil v. 21.05.1980, VersR 1981, 585 bei einer Ansammlung von Kindern vor einem Kindergarten.

Fundstellen
VersR 1979, 1039