Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem Kind im Bereich eines Kindergartens
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.04.1979 - Aktenzeichen 2 U 177/78
DRsp Nr. 1994/13558
Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem Kind im Bereich eines Kindergartens
Kommt es im Bereich eines Kindergartens zu einer Kollision eines Kraftfahrers mit einem auf die Fahrbahn laufenden Kind, so kann der Kraftfahrer den Unabwendbarkeitsnachweis nicht führen und haftet voll, wenn seine Geschwindigkeit mehr als 10 km/h betragen hat.
So auch OLG Karlsruhe v. 13.07.1978, VersR 1979, 653; LG Rottweil v. 21.05.1980, VersR 1981, 585 bei einer Ansammlung von Kindern vor einem Kindergarten.