Haftungsverteilung bei einer Streifkollision auf der Bundesautobahn unter Beteiligung eines Leasingfahrzeugs
LG Karlsruhe, Urteil vom 05.09.2008 - Aktenzeichen 6 O 86/08
DRsp Nr. 2009/22157
Haftungsverteilung bei einer Streifkollision auf der Bundesautobahn unter Beteiligung eines Leasingfahrzeugs
1. Dem nicht haltenden Eigentümer (hier: Leasinggeber) wird die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs nicht zugerechnet.2. Jedenfalls bei fehlendem Verschuldensnachweis kann dies zu anderen Haftungsquoten als in Vorprozessen wegen des gleichen Unfalls führen.
1. Gelingt dem Unfallgegner eines Leasingfahrzeugs der Nachweis des Verschuldens des Fahrers des Leasingfahrzeugs nicht, so haftet er voll im Falle dessen Beschädigung.