KG - Urteil vom 14.01.1991
22 U 483/90
Normen:
StVG § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 9 Abs. 5 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1992, 45

Haftungsverteilung bei Kollision beim Wenden

KG, Urteil vom 14.01.1991 - Aktenzeichen 22 U 483/90

DRsp Nr. 1994/7795

Haftungsverteilung bei Kollision beim Wenden

Der Vertrauensgrundsatz, daß der auf der Fahrbahn Wendende den Wendevorgang vorschriftsmäßig durchführen wird, gilt nicht für den sich dem Wendenden nähernden Fahrzeugführer, der trotz naheliegenden Zweifels, daß der Wendende seine Annäherung bemerken konnte, hinter dem quer zur Fahrbahn stehenden Wendenden durchfahren will. Schadensverteilung hier: 1/4 zu 3/4 zu Lasten des Wendenden.

Normenkette:

StVG § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 9 Abs. 5 ;
Fundstellen
VerkMitt 1992, 45