AG Berlin-Mitte - Urteil vom 06.08.2008
114 C 3005/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 14;

Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem am Fahrbahnrand haltenden Fahrzeug vorbeifahrenden Pkw mit dessen sich öffnender Tür

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 06.08.2008 - Aktenzeichen 114 C 3005/07

DRsp Nr. 2009/22156

Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem am Fahrbahnrand haltenden Fahrzeug vorbeifahrenden Pkw mit dessen sich öffnender Tür

Wird beim Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Aussteigenden.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 14;