AG Düsseldorf - Urteil vom 22.07.2008
21 C 7374/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5;

Haftungsverteilung bei Kollision eines auf dem Gehweg zurücksetzenden mit einem nach rechts in eine Tiefgarage einfahrenden Fahrzeug

AG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2008 - Aktenzeichen 21 C 7374/07

DRsp Nr. 2009/22196

Haftungsverteilung bei Kollision eines auf dem Gehweg zurücksetzenden mit einem nach rechts in eine Tiefgarage einfahrenden Fahrzeug

Setzt ein Fahrzeug im Zuge eines Ausparkmanövers auf einem Gehweg zurück und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem nach rechts in eine Tiefgarage einfahrenden Fahrzeug, so trägt das zurücksetzende Fahrzeug die alleinige Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5;