OLG Hamm - Urteil vom 22.01.1981
27 U 134/80
Normen:
StVG § 7 § 17 § 18 ; StVO § 1 § 5 ;
Fundstellen:
VersR 1982, 2509

Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Vorfahrtstraße überholenden mit einem wartepflichtigen Fahrzeug

OLG Hamm, Urteil vom 22.01.1981 - Aktenzeichen 27 U 134/80

DRsp Nr. 1994/10885

Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Vorfahrtstraße überholenden mit einem wartepflichtigen Fahrzeug

Überholt ein PKW auf einer Vorfahrtstraße ein Fahrzeug, das erkennbar seine Fahrt verlangsamt, um einem wartepflichtigen Fahrzeug das Einbiegen zu ermöglichen und kommt es zu einer Kollision mit diesem, so trägt das auf der Vorfahrtstraße überholende Fahrzeug die volle Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 § 18 ; StVO § 1 § 5 ;
Fundstellen
VersR 1982, 2509