AG Kelheim - Urteil vom 30.10.2008
2 C 577/08
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 3; StVO § 10;
Fundstellen:
zfs 2009, 435

Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück in einen verkehrsberuhigten Bereich ausfahrenden Pkw mit einem die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit überschreitenden Fahrzeug

AG Kelheim, Urteil vom 30.10.2008 - Aktenzeichen 2 C 577/08

DRsp Nr. 2009/22545

Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück in einen verkehrsberuhigten Bereich ausfahrenden Pkw mit einem die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit überschreitenden Fahrzeug

Kommt es in einem verkehrsberuhigten Bereich zu einer Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden Pkw mit einem die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit um 8 km/ überschreitenden Fahrzeug, so trifft das aus dem Grundstück ausfahrende Fahrzeug die alleinige Haftung, wenn sich die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ausgewirkt hat. _

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 3; StVO § 10;
Fundstellen
zfs 2009, 435