Auf die Berufung der Klägerinnen wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 4. Januar 2013, Az. 2-27 O 27/13, wie folgt abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 1.) 1.786,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hinsichtlich des Beklagten zu 1.) seit dem 25. August 2009 und hinsichtlich des Beklagten zu 2.) seit dem 25. April 2013 zu zahlen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|