Auf die Berufungen beider Parteien vom 20.03.2020 und vom 01.04.2020 wird das Endurteil des LG München I vom 27.02.2020 (Az.
Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an den Kläger 4.420,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.389,01 € seit 13.05.2017 und aus 31,82 € seit 12.09.2017.
2.Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 800,- € zu bezahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Im Übrigen werden die Berufungen beider Parteien zurückgewiesen.
II. III. IV.
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