Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit der sich öffnenden Fahrertür eines anderen
AG Neubrandenburg, vom 04.03.2003 - Aktenzeichen 12 C 1324/02
DRsp Nr. 2008/13755
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit der sich öffnenden Fahrertür eines anderen
Öffnet der Fahrer eines auf einem Parkplatz abgestellten Fahrzeugs die Fahrertür und kommt es dabei zu einer Kollision eines links daneben in eine Parklücke einfahrenden Fahrzeugs mit der Kante der Tür, so haftet das zuerst eingefahrene Fahrzeug allein.