OLG München - Urteil vom 13.06.2008
10 U 2372/08
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 1 Abs. 2;

Haftungsverteilung bei Kollision eines im Zuge eines Abbiegevorgangs ausschwenkenden Busses mit einem parallel dazu auf der Geradeausspur fahrenden Pkw

OLG München, Urteil vom 13.06.2008 - Aktenzeichen 10 U 2372/08

DRsp Nr. 2009/22192

Haftungsverteilung bei Kollision eines im Zuge eines Abbiegevorgangs ausschwenkenden Busses mit einem parallel dazu auf der Geradeausspur fahrenden Pkw

1. Ein Pkw-Fahrer, der auf der mehrspurigen Straße parallel zu einem rechts fahrenden Bus geradeaus fährt, hat keine Veranlassung, sich auf ein mit einem Rechtsabbiegevorgang verbundenes Ausschwenken des Busses einzurichten. Das gilt auch dann, wenn der Bus seine Fahrt verlangsamt. 2. Kommt es zu einer seitlichen Kollision, so trifft den Bus die alleinige Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 1 Abs. 2;