Auf die Berufung der Beklagten wird das am 1. August 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichtes Verden teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.272,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. September 2006 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 105,02 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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