Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des entgegenkommenden Verkehrs, das geradeaus weiterfährt, obwohl es den Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts betätigt hat
OLG Köln, Urteil vom 16.05.2008 - Aktenzeichen 24 U 5/08
DRsp Nr. 2009/22180
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des entgegenkommenden Verkehrs, das geradeaus weiterfährt, obwohl es den Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts betätigt hat
Kommt es zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des entgegenkommenden Verkehrs, das trotz Betätigung des rechten Fahrtrichtungsanzeigers geradeaus fährt, weil der Linksabbieger darauf vertraut hat, dass das entgegenkommende Fahrzeug abbiegt, so ist eine hälftige Schadensteilung gerechtfertigt.