Amtsgericht Herne
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
In dem Rechtsstreit
pp.
hat das Amtsgericht Herne
in der mündlichen Verhandlung vom 08.05.2008
durch den Richter am Amtsgericht pp.
für R e c h t erkannt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 956,18 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 16.12.2007 sowie weitere vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 114,78 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.02.2008 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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