LG Münster - Urteil vom 06.05.2008
4 O 95/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 3;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2008, 282

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem unbeleuchteten Fahrzeug des entgegenkommenden Verkehrs bei Dunkelheit

LG Münster, Urteil vom 06.05.2008 - Aktenzeichen 4 O 95/07

DRsp Nr. 2009/22179

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem unbeleuchteten Fahrzeug des entgegenkommenden Verkehrs bei Dunkelheit

1. Die Verletzung der Beleuchtungsvorschriften durch einen Fahrzeugführer entbindet die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht von ihren Verhaltenspflichten. 2. Kommt es bei Dunkelheit zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem unbeleuchteten Fahrzeug des entgegenkommenden Verkehrs, so ist eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zu Lasten des unbeleuchteten Fahrzeugs gerechtfertigt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 3;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2008, 282