Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit eine 30 km/h-Zone befahrenden Fahrzeugs mit einem aus einer Grundstücksausfahrt einbiegenden Pkw
LG Arnsberg, Urteil vom 03.06.2008 - Aktenzeichen I-5 S 8/08
DRsp Nr. 2009/22190
Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit eine 30 km/h-Zone befahrenden Fahrzeugs mit einem aus einer Grundstücksausfahrt einbiegenden Pkw
Befährt ein Fahrzeug eine 30 km/h-Zone mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h und kommt es zu einer Kollision mit einem aus einer Grundstücksausfahrt in die Fahrbahn einbiegenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zu Lasten des mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Fahrzeugs angemessen._