Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Gießen - 3. Zivilkammer - vom 15.4.2014 (Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das erstinstanzliche Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.696,59 € festgesetzt.
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