Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit ausgebrochenem Vieh
LG Lüneburg, Urteil vom 14.02.2008 - Aktenzeichen 5 O 74/07
DRsp Nr. 2009/22538
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit ausgebrochenem Vieh
Kommt es zu einer Kollision eines Pkw mit von der Weide ausgebrochenem Vieh, so überwiegt die Tiergefahr deutlich die Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Letztere tritt bei einem Zusammenstoß zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Großtier auf der Fahrbahn vollständig hinter die Tiergefahr zurück.