OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.02.2008
I-12 U 86/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2;
Fundstellen:
NZV 2009, 292

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem auf der Fahrbahnmitte Zeitung lesenden Fußgänger; Höhe des Schmerzensgeldes bei stumpfem Bauchtrauma mit Leber- und Nierenruptur, Lunkenkontursion beidseitig und Entfernung der rechten Niere mit Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 %

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2008 - Aktenzeichen I-12 U 86/07

DRsp Nr. 2009/22540

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem auf der Fahrbahnmitte Zeitung lesenden Fußgänger; Höhe des Schmerzensgeldes bei stumpfem Bauchtrauma mit Leber- und Nierenruptur, Lunkenkontursion beidseitig und Entfernung der rechten Niere mit Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 %

1. Steht der Kläger als Fußgänger auf der Fahrbahnmitte und liest Zeitung, bemerkt dies der an einer Ampel stehende beklagte Kraftfahrer aus ca. 20-30 m und versucht er zunächst durch dreimaliges Hupen zu warnen, hält dann in etwa 14 m Entfernung, hupt erneut, ohne dass der Fußgänger reagiert, und beschleunigt sodann auf jedenfalls 40 km/h, wobei es zur Kollision kommt, ist diese Fahrweise sorgfaltswidrig; denn der Kraftfahrer war verpflichtet, seine Fahrt nur mit Schrittgeschwindigkeit fortzusetzen und einen angemessenen Abstand einzuhalten, wobei in den rechten Fahrstreifen zu wechseln war. 2. Bei Kollision mit dem sich ebenfalls sorgfaltswidrig verhaltenden Fußgänger haftet der Kraftfahrer mindestens zu 50%.