Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin
4.839,16 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 18.07.2007 zu zahlen, die Beklagte zu 1.)
wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszins aus 4.839,16 Euro für die Zeit vom 10.04.2007
bis zum 17.07.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10/100 und die
Beklagten als Gesamtschuldner zu 90/100.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags
abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit
in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leisten.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|