LG Verden, vom 27.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 515/00
Haftungsverteilung bei Kollision eines verbotswidrig wendenden und die Vorfahrt missachtenden Autofahrers mit einem zu schnell fahrenden Motorradfahrer
OLG Celle, Urteil vom 06.11.2003 - Aktenzeichen 14 U 59/03
DRsp Nr. 2005/13566
Haftungsverteilung bei Kollision eines verbotswidrig wendenden und die Vorfahrt missachtenden Autofahrers mit einem zu schnell fahrenden Motorradfahrer
Kommt es zu einer Kollision mit einem verbotswidrig wendenden, die Vorfahrt missachtenden Autofahrer mit einem Motorradfahrer, der am Unfallort die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um rd. 30% überschreitet, so ist eine Haftungsverteilung von 70% zu Lasten des Autofahrers angemessen.