Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25. März 2014, Az. 2 - 28 O 116/13, wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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