AG Jülich - Urteil vom 26.02.2008
11 C 299/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 41 Abs. 3 Nr. 7 S. 4;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2008, 251

Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines haltenden Fahrzeugs

AG Jülich, Urteil vom 26.02.2008 - Aktenzeichen 11 C 299/07

DRsp Nr. 2009/22542

Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines haltenden Fahrzeugs

Öffnet der Beifahrer die Beifahrertür und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug, so kommt dessen Mithaftung unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr nicht in Betracht.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 41 Abs. 3 Nr. 7 S. 4;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2008, 251