Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem wartepflichtigen Fahrzeug nach Überfahren einer Rot zeigenden Fußgängerampel
AG Norderstedt, Urteil vom 16.05.2008 - Aktenzeichen 42 C 422/06
DRsp Nr. 2009/22182
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem wartepflichtigen Fahrzeug nach Überfahren einer Rot zeigenden Fußgängerampel
Die Betriebsgefahr eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs wird erheblich gesteigert, wenn es eine außerhalb des Kreuzungsbereichs installierte Fußgängerampel bei Rot überfährt und anschließend mit einem wartepflichtigen Fahrzeug zusammenstößt. Daher ist trotz der Vorfahrtverletzung eine hälftige Schadensteilung gerechtfertigt.