OLG Saarbrücken - Urteil vom 11.03.2008
4 U 228/07
Normen:
BGB § 253 Abs. 2; BGB § 254 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 3; StVO § 1 Abs. 2; StVO § 8 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
NJW-RR 2008, 1611
NJW-RR 2008, 1611
NZV 2009, 38
NZV 2009, 38
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 03.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 331/06

Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem falsch blinkendem vorfahrtberechtigen Fahrzeug; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem Mitverschulden der Geschädigten in Höhe von 25 %

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.03.2008 - Aktenzeichen 4 U 228/07

DRsp Nr. 2008/12730

Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem falsch blinkendem vorfahrtberechtigen Fahrzeug; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem Mitverschulden der Geschädigten in Höhe von 25 %

1. Haftungsverteilung beim Zusammenstoß eines falsch blinkenden vorfahrtberechtigten Fahrers mit einem wartepflichtigen Unfallgegner.

2. Kommt es zu einer Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug,. das ohne Verminderung der Geschwindigkeit den Fahrtrichtungsanzeiger betätigt hat, so ist eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zu Lasten des wartepflichtigen Fahrzeugs angemessen. 3. 1000 EUR Schmerzensgeld für eine Frau unter Berücksichtigung einer Mithaftungsquote von 25 %, die bei einem Verkehrsunfall eine Steißbeinprellung, eine HWS-Distorsion und eine Prellmarke vom Rettungsgurt mit einer MdE von 100 % für 42 Tage erlitt. Ambulante und krankengymnastische Behandlung. In der Folgezeit litt sie unter Schmerzen und Verspannungen, die nur langsam zurückgingen.

Normenkette:

BGB § 253 Abs. 2; BGB § 254 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 3; StVO § 1 Abs. 2; StVO § 8 Abs. 2 S. 2;

Entscheidungsgründe:

I.