AG Brühl vom 15.11.2001
29 C 188/01
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
zfs 2002, 125

Haftungsverteilung bei Kollision infolge Schleudern auf einer Ölspur

AG Brühl, vom 15.11.2001 - Aktenzeichen 29 C 188/01

DRsp Nr. 2008/13729

Haftungsverteilung bei Kollision infolge Schleudern auf einer Ölspur

Kommt es zu einer Kollision zweier Fahrzeuge, weil eines auf einer Ölspur ins Schleudern geraten ist, so haftet das schleudernde Fahrzeug voll, wenn nicht der Nachweis gelingt, dass die Ölspur nicht erkennbar war und der Unfall nicht auch auf überhöhter Geschwindigkeit beruht.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen
zfs 2002, 125